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Begriff | Beschreibung |
Ablieferung | Zeitpunkt, zu dem die Werft das Schiff an den Eigentümer bzw. die Beteiligungsgesellschaft übergibt und das Eigentum auf die Gesellschaft übergeht. Bei Neubauten werden Restarbeiten durch Werftpersonal ggf. im Anschluss an die Ablieferung erledigt, teilweise auch durch Bordpersonal auf See. |
Abschreibung | Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA. |
Agio | Aufgeld oder Aufschlag auf den Nenn- oder Nominalwert der Kapitalanlage bzw. Zeichnungssumme. |
Auflieger | Als Auflieger bezeichnet man ein Schiff, das zeitweise außer Betrieb genommen wird. Schiffe werden insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen aufgelegt, wenn dem Angebot an Tonnage keine ausreichende Nachfrage gegenübersteht, um kostendeckende Frachtraten zu erzielen. Wenn die Kosten für den Einsatz eines Schiffes höher sind als für dessen Stilllegung, ist das Auflegen eine wirtschaftliche Möglichkeit, um ein zeitweilig nicht benötigtes Schiff im Bestand zu halten. Die Auflegung kann kurzzeitig sein oder mehrere Jahre dauern. Je nach voraussichtlicher Dauer wird die gesamte Besatzung an Bord belassen oder bis auf ein vorgeschriebenes Minimum reduziert. Im Hamburger Hafen sind z. B. mindestens vier Besatzungsmitglieder an Bord zu belassen, darunter mindestens ein nautischer Offizier und ein Schiffsingenieur. Oft geht ein mehrere Jahre dauerndes Aufliegen der späteren Verschrottung des Schiffes voraus. Häfen, in denen Auflieger vor Anker gehen, profitieren zwar von den Liegegebühren, allerdings sind diese niedriger als bei Schiffen, die Waren ent- oder beladen, weshalb nicht aufliegende Schiffe lieber gesehen sind. Je nach Liegeplatz sind Auflagen der zuständigen Behörden einzuhalten. Ab einer gewissen Mindestdauer der Aufliegezeit sind die Versicherungen zu einer Prämienreduzierung bereit. |
Ausflaggung | Ein Schiff wird in das Schiffsregister eines anderen Staates eingetragen, um niedrigere Betriebskosten zu erzielen. |