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Begriff |
Beschreibung |
Cash Flow |
Finanzielle Kennzahl, die den in einer Periode erfolgswirksam erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschuß angibt. Der cash flow lässt die Ertragskraft oder Innenfinanzkraft eines Unternehmens beurteilen. Bei Schiffsgesellschaften werden hierzu folgende Werte verarbeitet: Chartererlöse, Befrachtungskommissionen, Bereederungsgebühren, Schiffsbetriebskosten, Gesellschaftskosten, Kapitaldienst (Zinsen, Tilgungsleistungen). Setzt man den cash flow ins Verhältnis zum Kommanditkapital, errechnet sich die allein aus dem Schiffsbetrieb echte ausschüttbare Rendite. Sie ist mit derjenigen einer anderen Schiffsgesellschaft nur vergleichbar, wenn das Verhältnis Eigenkapital : Fremdkapital identisch ist. |
CBFT = cubic foot (engl.) |
engl. Abkürzung für cubic foot = Kubikfuß, Raummaß / Volumenmaß; entspricht rd. 0,02832 Kubikmeter. Raummaß zur Bestimmung der räumlichen Ladefähigkeit eines Schiffes (35,317 cbft entspricht 1 Kubikmeter). |
Charterer - Chartergesellschaft |
Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter) oder eine bestimmte Reise (Reisecharter). Inhalte und Definitionen des Chartervertrages (Seefrachtvertrag) sind im Handelsrecht geregelt. |
Charterrate |
Das zwischen Schiffseigentümer und Chartergesellschaft vereinbarte Entgelt für die zeitliche Überlassung des Schiffes - im internationalen Verkehr meist in US-Dollar/Tag, in nordeuropäischen Verkehren auch in Euro/Tag. |
Chartervertrag |
Vertrag zwischen Schiffseigentümer und Charterer über die Beschäftigung des Schiffes; regelt Entgelt sowie Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. |
Containerumschlag |
Anzahl von Containern, die in einem Hafen von Land an Bord oder umgekehrt verladen werden. |
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