Sie befinden sich hier: Glossar / Abkürzungen
Begriff |
Beschreibung |
Ladefähigkeit |
Maximales Ladegewicht, das ein Schiff aufnehmen kann; engl. tons deadweight cargo carrying capacity (tdwcc). |
Ladegeschirr |
Bordeigene Krane, die das Be- und Entladen der Schiffe unabhängig von vorhandenen technischen Einrichtungen auch in kleineren Häfen ermöglichen. |
Linienschifffahrt |
Einsatz von Schiffen nach Fahrplan mit festen Anlaufhäfen und Terminen unabhängig vom Ladungsaufkommen - im Gegensatz zur Trampschifffahrt. |
Loss-Of-Hire (-Versicherung, LOH) |
engl. "Erlösausfall" - Risikoversicherung für den Fall, dass das Schiff z. B. durch Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist und demzufolge keine Frachtzahlung erhält; Unterbrechung der Zahlung des Charterentgelts bei definierten Ereignissen regelt die Off-Hire-Klausel in Zeitcharterverträgen. Dieses Ausfallrisiko wird in der Regel versichert. |
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