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Begriff Beschreibung
Verlustzuweisung Anteilige Übertragung des steuerlichen Jahresverlustes auf die Kapitalanleger, analog zur Gewinnzuweisung.
Verrechenbare Verluste Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen Verluste überschreitet und deswegen auf Folgejahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet wird.
Vertragsreeder Schifffahrtsunternehmen, das mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird, also mit der technischen und kaufmännischen Betreuung.
Veräußerungserlös Verkaufspreis des Schiffes nach Abzug von Maklerprovisionen oder sonstigen Vergütungen.
Vorlaufkosten Kosten, die beim Start eines Unternehmens entstehen, z. B. Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintragung, Erarbeitung des Fondskonzeptes und des Prospektes, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung, Geschäftsbesorgung etc.; Großteil der Vorlaufkosten muss in der Bilanz aktiviert und abgeschrieben werden, nur ausgewählte Positionen sind als direkt abzugsfähige Aufwendungen zu behandeln.



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