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Begriff |
Beschreibung |
Feederschiff |
Zubringerschiff, das die Anlieferung bzw. Verteilung von Teilladungen besorgt. Der Zubringer- und Verteilerdienst mit kleinen Containerschiffen (Feederschiffen) ist für den rationellen Containertransport notwendig, z. B. um kleinere Häfen zu bedienen, die von größeren Schiffen nicht direkt angelaufen werden (können). |
Festcharter |
Vertrag zwischen Schiffsgesellschaft und Chartergesellschaft (Charterer), der u. a. die Laufzeit des Chartervertrages und die Höhe der Charterraten regelt. Im Rahmen des Einsatzes in einer Festcharter trägt der Charterer die Schiffsreisekosten (Treibstoffe, Hafenkosten etc.). Die Schiffsgesellschaft hat einen ordentlichen Schiffsbetrieb zu gewährleisten und trägt die Schiffsbetriebskosten (Personalkosten, Versicherungen, Ausrüstung, Reparaturen, Schmierstoffe, Verwaltung etc.). |
FEU |
Forty-foot-equivalent-unit; Standardcontainer mit einer Länge von 40 Fuß, entspricht rd. 12 Meter. |
Fremdkapital |
Finanzierungsmittel, die von Kreditinstituten oder anderen Dritten zeitlich begrenzt als Kredite oder langfristige Darlehen zur Verfügung gestellt werden; bei Schiffsbeteiligungen in der Regel als Schiffshypothekendarlehen. |
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